Ja, die Halbwaisenrente wird auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Das bedeutet, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes I reduziert werden kann, wenn du eine Halbwaisenrente erhältst. Es ist ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um genaue Informationen zu deiner individuellen Situation zu erhalten.